§1.
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
§2.
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen, es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
§3.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen (auch auszugsweise) Dritten nicht zugängig gemacht werden. Eine Provision ist auch zu zahlen, wenn anstelle des Empfängers unsere Angebote und Mitteilungen eine mit dieser wirtschaftlich, arbeitsrechtlich oder familiär verbundene natürliche oder juristische Person einen Vertrag über das angebotene Objekt gemäß Pkt. 4 oder 5 dieser AGB abschließt.
§4.
Unsere Provision ist verdient und unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so ändert dieses an unserem Provisionsanspruch nichts, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht oder die größeren Abweichungen als Ergebnis unserer Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf von Teilen statt des Ganzen oder umgekehrt).
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschuss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,0 % p. a. über Bundesbankdiskont fällig.
§5.
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§6.
Sofern auf Grund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt und evtl. Ergebnis der Verhandlungen sind uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§7.
Bei Vertragsabschluss hat uns der Auftraggeber auf Verlangen die andere Vertragspartei bekannt zu geben. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, unabhängig davon ob der Provisionsanspruch nach Pkt. 4 oder 5 dieser AGB entstanden ist. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Auch haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluss nicht anwesend waren.
§8.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
§9.
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Limbach-Oberfrohna.